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OnlyFans in Österreich: Steuern, Gewerbe, Plattformen. Eine Orientierung

29. September 2026 · 6 Minuten Lesezeit · Vox Management

Vorweg, damit es klar ist: Wir sind eine Agentur, keine Steuerberatung, und beraten dich dazu nicht. Was wir dir geben können, ist die Liste der Fragen, die du klären musst, bevor du startest, und die Fakten der Plattformen dazu. Die Antworten für deine Situation bekommst du von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Einnahmen sind Einkommen

Was du auf OnlyFans, Maloum oder Fansly verdienst, ist in Österreich Einkommen und muss erklärt werden, unabhängig davon, ob es 300 Euro oder 30.000 Euro im Monat sind. Die Plattformen ziehen keine österreichischen Steuern ab. Fansly sagt es in seinem Hilfe-Center ausdrücklich: Es behält keine Steuern ein, du meldest und zahlst sie selbst. Bei den anderen ist es genauso.

Unternehmerin oder nicht

Zwei Plattformen machen den Unternehmerstatus zur Bedingung. Maloum gibt ein Creator-Konto laut seinen AGB nur an Unternehmerinnen im Sinn des Unternehmensgesetzbuchs und verbietet die Registrierung als Verbraucherin. Fansyme verlangt dasselbe nach deutschem Recht. OnlyFans und Fansly verlangen es nicht ausdrücklich, aber die Frage, ob du gewerblich tätig bist, stellt sich in Österreich ohnehin, sobald du regelmäßig verdienst. Das ist die erste Frage an deine Steuerberatung.

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Umsatzsteuer

Die Plattformen behandeln die Umsatzsteuer unterschiedlich. Bei OnlyFans kommt sie auf den Preis obendrauf, den du festlegst, der Fan zahlt Preis plus Steuer. Maloum rechnet auf Basis des Nettoumsatzes und zahlt Beträge zuzüglich Umsatzsteuer aus, wenn du in Österreich vorsteuerabzugsberechtigt bist und das belegst. Fansyme zahlt ohne Umsatzsteuer aus, es sei denn, du weist den Vorsteuerabzug nach. Ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist und was das für dich bedeutet, ist die zweite Frage an deine Steuerberatung.

Dollar oder Euro

OnlyFans und Fansly rechnen in US-Dollar ab, Wechselkursgebühren deiner Bank trägst du. Maloum zahlt in Euro auf dein Bankkonto. Fanvue rechnet je nach Standort in US-Dollar, Pfund oder Euro. Für die Buchhaltung heißt das: Bei Dollar-Auszahlungen musst du den Kurs am Tag der Auszahlung festhalten. Die dritte Frage an deine Steuerberatung.

Rechnungen, die sich verbuchen lassen

Wenn du mit einer Agentur arbeitest, brauchst du von ihr Rechnungen, die deine Buchhaltung verwenden kann: mit Firma, Adresse, UID-Nummer und klarer Leistungsbeschreibung. Eine Agentur ohne Firma kann dir das nicht geben. Wir stellen einmal im Monat eine Rechnung eines österreichischen Unternehmens mit Sitz in Wien. Dein Geld läuft nie über uns, die Plattform zahlt direkt an dich.

Was du vor dem Start klären solltest

  1. Bin ich mit dem, was ich vorhabe, gewerblich tätig, und was folgt daraus?
  2. Bin ich vorsteuerabzugsberechtigt, und will ich das sein?
  3. Wie halte ich Dollar-Auszahlungen fest?
  4. Welche Belege brauche ich von Plattform und Agentur?
  5. Was muss ich zurücklegen, damit die Steuer am Jahresende keine Überraschung ist?

Diese fünf Fragen an eine Steuerberatung zu stellen, dauert eine Stunde und erspart dir Jahre Ärger. Welche Plattform mit welchen Regeln zu dir passt, steht im Plattform-Vergleich.

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